Erkranken Angehörige schwer und vor allem über lange Zeit, erfordert dies besonders individuelle Pflege und Versorgung zu Hause. Durch das neue Pflegegesetz, ist es möglich geworden, Akutpatienten eine Intensivpflege zu Hause zu ermöglichen.
Das Konzept „Ambulant vor stationär“ besagt, dass Akutpatienten rund um die Uhr zu Hause versorgt werden können. Dabei erhalten Erwachsene täglich eine rund um die Uhr Versorgung durch ein Team geschulter Pflegefachkräfte.
Dank umfangreicher Pflegeerfahrung und mit liebevoller persönlicher Versorgung ermöglicht das Pflegeteam dem Patienten eine 24 Stunden Pflege zu Hause in Oschatz oder Region.
Bei Wunsch nach für die häusliche Intensivpflege in der Nähe von Oschatz stehen Ihnen unsere Ansprechpartner rund um die Uhr unter 03731 7832920 zur Verfügung.
Kinder Intensivpflege im eigenen Zuhause bei Oschatz
Kinder oder kleine Erwachsene brauchen vor allem Liebe und Schutz beim Heranwachsen. Egal, ob gesund oder erkrankt – Kinder haben ein Recht auf Geborgenheit!
Jedoch benötigen insbesondere schwerstkranke Kinder ihre vertraute und familiäre Umgebung, um sich trotz Leidensgeschichte in der ihnen bekannten Umgebung geborgen und sicher zu fühlen. Mit Hilfe unserer liebevollen Pflegeteams stellen wir die Rundum Versorgung und Pflege von Kindern auch Zuhause sicher. Der Alltag für die gesamte Familie wird dadurch ein Stück weit erleichtert und auch ein Krankenhausaufenthalt kann gegebenenfalls verkürzt werden.
Die Pflege zu Hause für Kinder erfolgt durch besonders liebevolle Pflegekräfte. In der ambulanten Intensivpflege für Kinder hat die fortlaufende Fort- und Weiterbildung oberste Priorität für unsere Pflegefachkräfte.
Um selbst den kleinsten Intensivpatienten das Leben so normal wie nur möglich zu gestalten, kümmern wir uns auf Wunsch auch um die Organisation einer Begleitung für Kita oder Schule. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Planung und Durchführung kleiner Urlaube mit der Familie.
Unsere häusliche Intensivpflege bei Oschatz
häusliche Beatmungspflege von Erwachsenen in der 24 Stunden Intensivpflege zu Hause und in Wohngemeinschaften nach §132 und §132a SGB V
Intensivpflege für Kinder in häuslicher Umgebung in der 1:1 Versorgung nach §132 und §132a SGB V
Ambulante Pflege zu Hause bei Verhinderung der Pflegeperson nach §39 SGB XI
Kombination von Sach- und Geldleistungen nach §38 SGB XI
Erbringung ambulanter Pflege nach §120 SGB XI
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Richtlinien für die ambulante Intensivpflege
Auch für die häusliche Intensivpflege bei hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Leistungsanspruch auf 1 zu 1 Pflege in einer Richtlinie neu geregelt: Zur Verfügung stehende Therapieformen, die verordnet werden können, werden vom G-BA in seiner Richtlinie aufgeführt. Die Grundlagen und Anforderungen als Voraussetzung sind darin konkretisiert und die Koordinierung der Kooperation der möglichen betreuenden Berufsgruppen beschrieben.
Ambulante Pflege zu Hause ist für akut erkrankte Patienten vom Kindes- bis Erwachsenenalter konzipiert, welche einen besonders starken Bedarf an medizinischer Behandlungspflege benötigen. Lebensbedrohliche Situationen und Zustände setzen hier die fortwährende Bereitschaft zur Intervention eines Krankenpflegers oder einer Krankenschwester voraus.