Erwachsenen 1:1 Versorgung in der Häuslichkeit in Zschopau
Wenn Menschen akut oder lebensbedrohlich erkranken, stellt dieser Umstand besondere Voraussetzungen an die entsprechende Versorgung. Viele dieser Betroffenen benötigen dadurch rund um die Uhr professionelle Betreuung. Erneuerungen im Pflegegesetz, wie zum Beispiel das Pflegeneuausrichtungsgesetz haben dazu geführt, dass Schwerstpflegebedürftige Menschen auch im häuslichen vertrauten Umfeld durch die ambulante Intensivpflege versorgt werden können.
Die Möglichkeit, schwerstkranker Menschen außerhalb einer Klinik zu versorgen, folgt nach dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“. In einem kleinen Team bestehend aus Pflegefachkräften wird der Erwachsene an 24 Stunden am Tag pflegerisch betreut und versorgt. Alle Pflegefachkräfte verfügen über hohe Fachkompetenz und versorgen den Patienten ebenso mit Empathie, therapeutischen und sozialen Kompetenzen.
Kinder 1:1 Versorgung in der Häuslichkeit in Zschopau
Aufgrund von verschiedenen Ursachen benötigen auch kleine Kinder bzw. kleine Erwachsene Hilfe in der Versorgung. Jedes Kind hat ein Recht auf familiäre Geborgenheit. Deswegen pflegen wir die schwerstkranken Kinder in ihrer familiären und vertrauten Umgebung mit ihren Eltern, Geschwistern oder auch Großeltern. Ggf. kann die Versorgung auch 24 Stunden am Tag erfolgen. Die betroffenen Familien erfahren Unterstützung und Entlastung im Alltag. Eine intensivpflegerische Versorgung kann dadurch einen Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden.
Innerhalb der außerklinischen Intensivpflege bei Kindern führen wir auch Kindergarten- oder Schulbegleitungen durch. Die pflegerische und behandlungspflegerische Versorgung unserer kleinen Patienten erfolgt durch examinierte Pflegefachkräfte. Einen hohen Stellwert hat im Bereich der Intensivpflege für Kinder die ständige Fort und Weiterbildung.
Unser Pflegeleistungen im Überblick
Außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung von Erwachsenen in der 1:1 Versorgung und in Wohngemeinschaften nach §132 und §132a SGB V
Außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung von Kindern in der 1:1 Versorgung nach §132 und §132a SGB V
häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach §39 SGB XI
Kombination von Sach- und Geldleistungen nach §38 SGB XI
Erbringung ambulanter Pflege nach §120 SGB XI
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
Lorem ipsum dolor sit amet
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.